Das ist mir wichtig: Andere mitmachen lassen, wenn sie wollen!

Im Jahr 2015 hat das Integrationsamt des Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit 49,7 Millionen Euro (Vorjahr: 47,6) die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. 1348 Menschen (Vorjahr: 1156) mit Behinderung ist die Tätigkeit auf einem sozialversicherungspflichtigen und tarif- bzw. branchenüblich entlohnten Arbeitsplatz ermöglicht worden. Das ist dem Jahresbericht 2015/2016 dieses Amtes zu entnehmen.

In 12.425 Fällen (Vorjahr: 11.575) leisteten das LVR-Integrationsamt und die

In diesem hohen Gebäude, das übrigens bald abgerissen wird, weil es den modernen Anforderungen an ein Bürohaus nicht mehr entspricht, befindet sich das Integrationsamt: Köln, Ottoplatz
In diesem hohen Gebäude, das übrigens bald abgerissen wird, weil es den Anforderungen an ein modernes Bürohaus nicht mehr entspricht, befindet sich das Integrationsamt des LVR: Köln, Ottoplatz. Foto: Archiv

rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben finanzielle Leistungen an Arbeitgeber für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Professor Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen und Integration, stellt fest: „Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung ist im Rheinland (2015) auf 5,4 Prozent gestiegen. Es wurden rund 6000 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mehr als im Vorjahr bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigt. Die steigende Akzeptanz der Arbeitgeber wirkt sich hier positiv aus. Fast 26 Prozent der Arbeitgeber im Rheinland erfüllen ihre Beschäftigungsquote“, so Faber weiter.

Zwischenruf: Die anderen kaufen sich frei, das muss hier angemerkt werden und ist im Grunde ein unhaltbarer Zustand, zumal im neuen Bundesteilhabegesetz (das noch nicht in seiner endgültigen Fassung vorliegt) noch immer keine ausreichend hohen Summen für das „Freikaufen“ verlangt werden. 

Ein Schwerpunkt der Arbeit des LVR-Integrationsamtes war 2015 die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Private und öffentliche Arbeitgeber haben Zuschüsse zu den Investitionskosten von über 300 neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Höhe von fast drei Millionen Euro erhalten.

Insgesamt 130 neue Arbeitsplätze sind in Integrationsprojekten entstanden, zehn Projekte wurden neu gegründet. Zudem sind rund 1,4 Millionen Euro für rein investive Maßnahmen zur Schaffung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen an Integrationsprojekte geflossen.

Die künftigen Herausforderungen sieht Christoph Beyer, Leiter des LVR-Integrationsamtes, vor allem durch die kommenden Arbeitsplatzanforderungen in der Industrie 4.0: „In ein paar Jahren werden mehr Maschinen miteinander kommunizieren als Menschen. Für Menschen mit und ohne Behinderung kann die technische Entwicklung Vorteile wie Nachteile bringen. Fest steht, dass sich neue Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben eröffnen. Das LVR-Integrationsamt steht sowohl den Menschen mit Behinderung als auch ihren Arbeitgebern als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.“

Zum Hintergrund: Im Rheinland leben fast 926.000 Personen mit einer Schwerbehinderung – rund 7000 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2013. Rund 90 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Rheinland sind älter als 45 Jahre. Den höchsten Anteil der schwerbehinderten Menschen an der erwerbstätigen Bevölkerung hat die Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen mit fast zwölf Prozent.

Der Jahresbericht 2015/2016 des LVR-Integrationsamtes ist als Broschüre oder als PDF-Datei im Internet kostenlos erhältlich: www.publikationen.lvr.de

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Das LVR-Integrationsamt teilt über sich selbst mit: Es . . .

. . . ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig. Es erledigt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen und deren finanzielle Förderung.

Darüber hinaus initiiert das LVR-Integrationsamt auch regionale Arbeitsmarktprogramme. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese müssen Arbeitgeber zahlen, die der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen. (Sie ist – wie schon erwähnt – zu niedrig und sollte krass höher ausfallen).

Zur Info: Was ist die Ausgleichsabgabe?

Veröffentlicht von

MargretVallot

Ich bin Bloggerin und Journalistin

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